Zulässige Zession
Ansprüche gegenüber Krankenkasse
Ein Patient kann die Ansprüche, die ihm aus obligatorischer Krankenversicherung gegenüber seiner Krankenkasse zustehen, seinem Arzt oder Apotheker abtreten. Eine solche Zession ist laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) grundsätzlich gültig - und zwar selbst dann, wenn die Krankenkasse damit nicht einverstanden ist. Anders verhielte es sich nur, wenn die versicherte Person vorgängig einem Ausschluss der Abtretung zugestimmt hätte.
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