Jusletter

Rey ist kein gewerbsmässiger Betrüger

Die Berner Justiz muss nur in einem Punkt über die Bücher

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: fel., Rey ist kein gewerbsmässiger Betrüger, in: Jusletter 17. Dezember 2001
Der Kassationshof des Kantons Bern hat Werner K. Rey zu Recht vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freigesprochen, doch machte sich der Financier des vollendeten und nicht nur des versuchten Betrugs strafbar. So lautet das einstimmige Verdikt des Bundesgerichts, laut dem die bernische Justiz in Sachen Rey in einem Punkt über die Bücher gehen muss.

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