Praxis angeglichen
Frage der Zulässigkeit neuer Beweismittel
fel. Auch im Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) wird es künftig grundsätzlich nicht mehr möglich sein, nach Ablauf der Beschwerdefrist neue Beweismittel vorzulegen. Das oberste Sozialversicherungsgericht gleicht seine Rechtsprechung dem Bundesgericht an, dem es als selbständige sozialversicherungsrechtliche Abteilung angehört.
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