Der Richter und sein Wähler
Richter müssen ihr Amt in voller Unabhängigkeit ausüben können, doch werden dieselben Richter - jedenfalls auf Ebene des Bundes - vom Parlament beaufsichtigt und periodisch wiedergewählt. In diesem Spannungsverhältnis geht zwar das demokratische Prinzip der Wahlfreiheit vor, doch sollte das Parlament seine Macht mit Rücksicht auf Rechtsstaat und Unabhängigkeit der Justiz schonend ausüben.
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