Fällt nun auch die Staatenimmunität?
Von einer „unbemerkten Revolution“ im Völkerrecht
Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern einem Staat die Berufung auf seine Immunität zusteht, wenn er der Folter beschuldigt wird. Die Entscheidung anerkennt zwar, dass das Folterverbot dem ius cogens angehört, doch wurde mit 9:8 Stimmen die Staatenimmunität aufrechterhalten. Die überzeugende Argumentation der Minderheit macht aber deutlich, dass ein solcher Entscheid beim nächsten Mal vermutlich anders ausfallen wird.
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