Cassis-de-Dijon-Prinzip auch bei kantonalen Berufsausübungsbewilligungen anwendbar
Gemäss Schweizerischer Wettbewerbskommission handelt es sich bei der bündnerischen Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeutin um einen kantonalen Fähigkeitsausweis, der auf dem gesamten Gebiet der Schweiz Gültigkeit hat. Dabei stützt sie sich auf das Herkunftsortsprinzip (Cassis-de-Dijon-Prinzip), das im Binnenmarktgesetz verankert ist. Der Kanton St. Gallen hatte diese Auffassung nicht geteilt.
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