Neuer Gebührentarif
In Streitigkeiten zwischen zwei Versicherern verlangt das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) je nach Schwierigkeitsgrad der Sache Gerichtskosten zwischen 3000 und 9000 Franken. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, doch wo ein solcher sich nicht bestimmen lässt, wird die Gebühr für die Kosten nach Umfang und Schwierigkeit der Sache festgesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare