Zitiervorschlag: fel., Neuer Gebührentarif, in: Jusletter 21. Januar 2002
In Streitigkeiten zwischen zwei Versicherern verlangt das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) je nach Schwierigkeitsgrad der Sache Gerichtskosten zwischen 3000 und 9000 Franken. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, doch wo ein solcher sich nicht bestimmen lässt, wird die Gebühr für die Kosten nach Umfang und Schwierigkeit der Sache festgesetzt.
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