Jusletter

Es bleibt bei 1,12 Millionen

Enteignung des Restaurants Höcklerbrücke

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Es bleibt bei 1,12 Millionen, in: Jusletter 28. Januar 2002
Der Kanton Zürich muss für die Enteignung des hundert Jahre alten Restaurants Höcklerbrücke in Zürich Wollishofen, das dem Neubau der Autobahn 4.1.5 (Üetlibergtunnel) und 4.1.4 (Brunau-Üetliberg Ost) zu weichen hat, lediglich eine Entschädigung von 1,12 Millionen Franken bezahlen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Zürcher Kantonalbank abgewiesen, welche den Entschädigungsentscheid der Eidgenössischen Schätzungskommission des Kreises 10 angefochten und eine Erhöhung der Enteignungssumme auf 1,55 Millionen Franken verlangt hatte.

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