Zitiervorschlag: fel., Rückreise statt Fürsorge, in: Jusletter 28. Januar 2002
Wer in ein Land auswandert, zu dem weder er noch seine Familie eine engere Beziehung haben, kann keine Leistungen gemäss Auslandschweizer-Fürsorgegesetz beanspruchen, um sich eine neue Existenz aufzubauen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts im Falle eines invaliden Mannes hervor, der mit seiner Familie auf die Azoren ausgewandert ist. Allerdings übernimmt der Bund die Kosten für die Rückreise der Familie in die Schweiz, wo ihnen eine ausserordentliche Invalidenrente zusteht, die bei Wohnsitz im Ausland nicht ausgerichtet wird.
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