Jusletter

Busse für Etienne Rainer bestätigt

Nachtruhestörung kostet Partyveranstalter 2000 Franken

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Busse für Etienne Rainer bestätigt, in: Jusletter 4. Februar 2002
Die Busse von 2000 Franken, zu der das Zürcher Obergericht am 18. September 2000 den bekannten Partyveranstalter Etienne Rainer wegen Verletzung des Straf- und Vollzugsgesetzes sowie des Ruhetagsgesetzes verurteilt hatte, ist vom Bundesgericht bestätigt worden.

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