Weitergabe von Austritts- und Operationsberichten an Versicherer
Der Verband der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (DSB+CPD.ch) hat zur Frage, was bei der Weitergabe von Austritts- und Operationsberichten durch Spitäler und Heime an leistungspflichtige Versicherer zu beachten ist, ein kurzes Merkblatt herausgegeben. Das Merkblatt wird im Folgenden in deutscher und französischer Sprache im Volltext wiedergegeben.
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