Keine zweite Mikrowellen-Schelte
Beschwerde gegen die Schweiz für unzulässig erklärt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zusammenhang mit einer umstrittenen Äusserung über die angebliche Gefährlichkeit von Mikrowellenherden eine zweite Beschwerde gegen die Schweiz einstimmig für unzulässig erklärt. Im Jahre 1998 war in Strassburg ein Urteil des Bundesgerichts gerügt worden, welches einem Umweltbiologen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Behauptung verboten hatte, im Mikrowellenherd zubereitete Speisen seien gesundheitsschädlich (vgl. BGE 120 II 76).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare