Wer entscheidet über Steuerbefreiung?
Nicht eine Kantonsregierung allein
Über eine Befreiung von der Steuerpflicht - etwa wegen des gemeinnützigen Zwecks einer Gesellschaft (Art. 23 Steuerharmonisierungsgesetz) - darf nicht eine Kantonsregierung allein und definitiv entscheiden, wie dies im Kanton Genf gesetzlich vorgesehen ist. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare