Elterlicher Umgang mit Luftgewehren
Rechtsgebiete:
Straftaten gegen Leib und Leben
Zitiervorschlag: fel., Elterlicher Umgang mit Luftgewehren, in: Jusletter 4. März 2002
Das Bundesgericht hat bedingte Haftstrafen von je zehn Tagen und Bussen in Höhe von je 1000 Franken bestätigt, zu denen ein Elternpaar verurteilt worden war, nachdem sein knapp elfjähriger Sohn mit einem Luftgewehr vom Balkon geschossen und dabei ein anderes Kind ins Auge getroffen hatte. Im Urteil des Kassationshofs in Strafsachen wird die Sorgfaltspflicht der Eltern im Umgang mit gefährlichen Gegenständen ausgeleuchtet.
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