Lohnpfändung im Konkubinat
Bei der Lohnpfändung darf das Betreibungsamt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts Konkubinatspartner nicht einfach gleich behandeln wie Ehegatten. Bei einer im Konkubinat lebenden Person «darf der Beitrag, der zulasten des Lebenspartners an die Kosten des gemeinsamen Haushalts berücksichtigt wird, deren Hälfte nicht übersteigen».
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