Nicht jeder Rückfall ist ein Rückfall
Besonderheit des Mofa-Führerausweises
Strassenverkehrsrecht
Zitiervorschlag: fel., Nicht jeder Rückfall ist ein Rückfall, in: Jusletter 18. März 2002
Das Bundesgericht hat einen sechsmonatigen Ausweisentzug für einen Raser, der auf der Autobahn mit 192 km/h gefahren war, als zu hoch beanstandet und auf eine Dauer von vier Monaten reduziert. Dass ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 72 km/h als schwere Verletzung der Verkehrsregeln gilt und zwingend zu einem Ausweisentzug führt, war unbestritten. Die kantonalen Behörden waren indes von einem Rückfall und damit von einer Mindestentzugsdauer von sechs Monaten ausgegangen, weil dem Schnellfahrer im Jahr zuvor der Führerausweis für Motorfahrräder entzogen worden war, weil er zwei Töffli frisiert hatte.
Kommentare
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.