Keine Diskretion für leibliche Mütter
Absolutes Recht des Adoptivkinds auf Kenntnis seiner Eltern
Volljährige Adoptivkinder haben laut einem neuen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts einen unbedingten verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Eine Abwägung zwischen diesem Anspruch und dem allfälligen Anliegen der Mutter oder des Vaters, ihre Identität geheim zu halten, findet nicht statt. Die elterlichen Interessen haben in jedem Fall zurückzustehen.
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