Ausschaffung eines des Landes Verwiesenen
Verhältnismässigkeit zu wahren
Wird ein illegal in der Schweiz lebender Ausländer vom Strafrichter mit unbedingter Wirkung des Landes verwiesen, darf er laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gestützt darauf in Ausschaffungshaft genommen werden. Zwar nennt das Gesetz die strafrechtliche Landesverweisung nicht ausdrücklich als Grundlage für die Anordnung von Ausschaffungshaft. Dass diese jedoch dafür in Frage kommt. hat das Bundesgericht bereits mehrmals entschieden (unveröffentlichte Urteile 2A.405/1996, 2A.1/1998 und 2A.13/1999).
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