Grosseltern als indirekte «Zahlväter»
Ausnahmsweise berücksichtigte Zuwendung Dritter
Bei der Bemessung der Höhe der Alimente, die ein Vater für sein ausserehelich gezeugtes Kind bezahlen muss, können ausnahmsweise auch finanzielle Beiträge berücksichtigt werden, welche die Eltern des Unterhaltspflichtigen diesem zahlen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das indes mit Blick auf die ganz besonderen Umständen des beurteilten Falles gelesen werden muss.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare