Jusletter

Kartenspielender Direktor

Keine fristlose Entlassung ohne Mahnung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Kartenspielender Direktor, in: Jusletter 8. April 2002
Das Bundesgericht hat ein Urteil bestätigt, laut welchem ein fristlos entlassener Direktor eine Entschädigung von Fr. 87 000.- erhält. Die fristlose Entlassung war unter anderem damit begründet worden, dass der leitende Angestellte während der Arbeitszeit sich am Computer mit Kartenspielen vergnügte. Dies vermag indes aus Sicht des Bundesgerichts eine Entlassung vor Ablauf der Kündigungsfrist ohne vorgängige Ermahnung nicht zu rechtfertigen.

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