Jusletter

Vergleich mit Gestapo

Bestätigte Disziplinarbusse für Anwalt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Vergleich mit Gestapo, in: Jusletter 8. April 2002
Auch wenn einer Behörde grobe Verfahrensfehler anzulasten sind, berechtigt das einen Anwalt nicht dazu, von «gestapomässigem Vorgehen» zu sprechen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das die staatsrechtliche Beschwerde eines Anwalts aus dem Kanton Glarus abgewiesen und eine Disziplinarbusse von 1000 Franken wegen unwürdigen Verhaltens bestätigt hat. Der Gemassregelte hatte einer Vormundschaftsbehörde gegenüber im Zusammenhang mit der Fremdplacierung der Tochter eines Klienten von «gestapomässigem Vorgehen» gesprochen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.