Zusatzrente für Ehegatten
Eine verheiratete Person mit Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung hat auch Anspruch auf eine Zusatzrente für den Ehegatten, sofern sie unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat (Art. 43 Invalidenversicherungsgesetz). Dies gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auch für eine versicherte Person, die ohne Barlohn im Betrieb des Ehegatten mitgearbeitet hat.
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