Kein Ausweisentzug nur für die Freizeit
Analoge Anwendung der Regeln über die Halbgefangenschaft?
Das Bundesgericht lässt nicht zu, dass ein Führerausweis nur für die Freizeit entzogen und dem Lenker während der Arbeitszeit zur weiteren Benutzung belassen wird. Für ein solches Vorgehen analog zur Halbgefangenschaft, bei welcher der Verurteilte nur für die arbeitsfreie Zeit eingeschlossen wird, belässt das Strassenverkehrsrecht laut einstimmig gefälltem Urteil des Kassationshofs in Strafsachen keinen Raum.
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