Registrierte Partnerschaft: Der Schweizer Weg
Das Bundesamt für Justiz hat im November 2001 den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare in die Vernehmlassung geschickt. Es ist zu begrüssen, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nun auch rechtlich anerkannt werden sollen. Die Detailregelungen des Vorentwurfs geben hingegen in vielen Punkten Anlass zu Kritik, da zum einen ungerechtfertigte Unterschiede zur Ehe geschaffen werden, umgekehrt aber eherechtliche Regelungen übernommen werden, wo die Vergleichbarkeit der gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft mit der Ehe fehlt.
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