Solidarität und Rückgriff bei der aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage
Mél. Cannata, Helbing & Lichtenhahn Basel 1999, 373 ff.
Der Beitrag setzt sich mit den grundlegenden Problemen der "differenzierten Solidarität" der aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage nach Art. 759 OR auseinander. Der Gesetzgeber hat diese dogmatische Novität bei der Reform des Aktienrechts im Jahre 1991 eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt haftete jedes Verwaltungsratsmitglied - frei nach dem Prinzip "mitgegangen - mitgehangen" - im Aussenverhältnis voll solidarisch. Dass nach dieser Reform auch im Aussenverhältnis jeder nur insoweit für Schäden solidarisch haftbar ist, als sie ihm aufgrund eigener Verursachung und aufgrund seines eigenen Verschuldens zurechenbar sind, ist zwar grundsätzlich zu begrüssen. Die Regelung bringt aber auch grosse Schwierigkeiten mit sich, wie z.B. die Begründung der verschiedenen Quoten und das Problem der Verteilung der Haftung im Innenverhältnis, im Regress.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare