Vorsorgliche Massnahmen gegen Swisscom und Verzicht auf gezielte Eigenwerbung in Rechnungen für Telefonanschlüsse
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 6. Mai 2002 Swisscom mittels vorsorglicher Massnahme dazu verpflichtet, ab sofort allen Wiederverkäufern von ADSL-Diensten den gleichen Rabatt wie ihrer Tochtergesellschaft Bluewin zu gewähren. Zudem hat sie am 6. Mai 2002 eine einvernehmliche Regelung mit Swisscom genehmigt. Darin verpflichtet sich Swisscom, den Rechnungen für Anschlussgebühren künftig keine gezielte Eigenwerbung beizulegen.
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