Bestätigte Rechtsprechung zum Insider-Delikt
Kein Gehör für Anregung der Bankenkommission
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zum Insider-Straftatbestand neuerlich bestätigt, die unlängst von der Eidgenössischen Bankenkommission als «zu eng» kritisiert worden war (vgl. NZZ vom 26. 4. 02).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare