de fr

Kein Aufenthaltsrecht auf Grund einer gescheiterten Ehe

Rechtsmissbrauch bejaht

fel.
Rechtsgebiete:

Ausländer- und Asylrecht

Zitiervorschlag: fel., Kein Aufenthaltsrecht auf Grund einer gescheiterten Ehe, in: Jusletter 27. Mai 2002

Wer sich auf eine völlig gescheiterte Ehe beruft, um als Gatte eines in der Schweiz niedergelassenen Partners die Aufenthaltsbewilligung erneuert zu erhalten, handelt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts rechtsmissbräuchlich. Dies gilt auch dann, wenn es sich zunächst nicht um eine sogenannte Aufenthalts-Ehe handelte, die zur Umgehung der fremdenpolizeilichen Regeln geschlossen worden war.


Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Für Campus registrieren? Mehr dazu
Login Poster
taormina law AG
Eine Strafverteidigerin | Ein [...] taormina law AG
Bär & Karrer SA (Lugano)
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im [...] Bär & Karrer SA (Lugano)
BodmerFischer AG
Anwaltsassistent/in mit Zahlenflair [...] BodmerFischer AG
Chlup Legal Services
Jurist/in MLaw / Associate (60–100%, [...] Chlup Legal Services
Niederer Kraft Frey AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt 100% im [...] Niederer Kraft Frey AG
VISCHER AG (Zürich)
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt für [...] VISCHER AG (Zürich)
Widmer Baurecht AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt [...] Widmer Baurecht AG
G + S Treuhand AG
Jurist/in mit Interesse am [...] G + S Treuhand AG
Séance d’information: Paralegal avec [...]

Kommentare

Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.