Trotz Verfahrensverzögerung keine Haftentlassung
Rechtsgebiete:
Verwaltungsrecht
Zitiervorschlag: fel., Trotz Verfahrensverzögerung keine Haftentlassung, in: Jusletter 27. Mai 2002
Das Bundesgericht hat die Haftbeschwerde eines Angeklagten im vorzeitigen Strafvollzug abgewiesen, dem vorgeworfen wird, sich mehrere Male an Knaben unter 16 Jahren vergangen und dafür mit Geld und Haschisch bezahlt zu haben. Trotz Kritik an einer nicht unerheblichen Verzögerung des Verfahrens wird im einstimmig gefällten Urteil aus Lausanne eine umgehende Freilassung des Inhaftierten abgelehnt.
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