Unbezahlte Prämien
Vertragsrücktritt nur nach Androhung
Rechtsgebiete:
Privatversicherungsrecht
Zitiervorschlag: fel., Unbezahlte Prämien, in: Jusletter 27. Mai 2002
Bezahlt ein Versicherter die Prämien für seine Police nicht, kann die Versicherung nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie diese Möglichkeit in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Mahnung ausdrücklich erwähnt hat. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts in einem Streit um eine Zusatzversicherung gegen Krankheitsfolgen hervor
Séance d’information: Paralegal avec [...]
Kommentare
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.