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Unbezahlte Prämien

Vertragsrücktritt nur nach Androhung

fel.
Rechtsgebiete:

Privatversicherungsrecht

Zitiervorschlag: fel., Unbezahlte Prämien, in: Jusletter 27. Mai 2002

Bezahlt ein Versicherter die Prämien für seine Police nicht, kann die Versicherung nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie diese Möglichkeit in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Mahnung ausdrücklich erwähnt hat. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts in einem Streit um eine Zusatzversicherung gegen Krankheitsfolgen hervor


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