Leistungskürzung nach Unfall mit Motorboot
Privatversicherungsrecht
Zitiervorschlag: fel., Leistungskürzung nach Unfall mit Motorboot, in: Jusletter 3. Juni 2002
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde einer Unfallversicherung hin gegenüber einem bei einem Bootsunfall schwer verletzten 28-jährigen Mann wegen grober Fahrlässigkeit eine zwanzigprozentige Kürzung der Versicherungsleistungen zugelassen. Der Verunfallte war beim Kreuzen einer von einem Kursschiff verursachten Welle vom Bug eines Motorboots gefallen und von der Schiffsschraube erfasst worden. Dabei zog er sich schwere multiple Verletzungen an Oberkörper, Armen, Hals und Gesicht zu.
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