Activia und Acteva sind nicht zu verwechseln
Emmi gewinnt Markenstreit
Markenrecht
Zitiervorschlag: fel., Activia und Acteva sind nicht zu verwechseln, in: Jusletter 3. Juni 2002
Das Bundesgericht hat es - wie zuvor schon das Obergericht des Kantons Luzern - abgelehnt, der Emmi AG die Verwendung der Wortmarke Acteva für Lebensmittel und Genussmittel zu verbieten. Damit wurde eine Klage der in Frankreich domizilierten Gervais Danone SA endgültig abgewiesen, welche zum Schutze ihrer Marke «Activia» ein derartiges Verbot verlangt hatte. Laut einstimmig gefälltem Urteil der I. Zivilabteilung unterscheiden sich die beiden Warenkennzeichnungen in Klang, Schriftbild und Sinngehalt derart, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
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