Zweimal «gestohlenes» Velo
Schuldspruch wegen versuchten Betrugs
Das Bundesgericht hat einen Schuldspruch wegen versuchten Betrugs im Falle eines Mannes bestätigt, der den gleichen Diebstahl seines Velos ein zweites Mal seiner Versicherung gemeldet hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare