Der Erbe als Käufer
Präzisierung zur Fluglärmentschädigung
Im Zusammenhang mit der Entschädigung von Flughafenanwohnern, deren Häuser übermässigen Lärmimmissionen ausgesetzt sind, besteht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein Unterschied, ob jemand das Grundstück von den Eltern geerbt oder von diesen mit gewöhnlichem Kaufvertrag erworben hat. Der Umstand ist wegen der Frage der Vorhersehbarkeit des Lärms von Bedeutung.
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