Strafbarer Hanfanbau
Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von vier Monaten sowie eine Busse von tausend Franken für einen Bauern im Kanton Aargau bestätigt, der in den Jahren 1999 und 2000 Hanf mit zu hohem Gehalt an Delta-9- Tetrahydrocannabinol (THC) angebaut hatte. Laut dem einstimmig gefällten Urteil aus Lausanne durfte das Aargauer Obergericht dem Verurteilten einen eventualvorsätzlichen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorwerfen. Das erstinstanzlich zuständige Bezirksgericht Muri hatte den Angeklagten freigesprochen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare