Urteil des EuGH zum Ersatz des immateriellen Schadens bei Pauschalreisen
Der Europäische Gerichtshof (Sechste Kammer) hat sich im Urteil vom 12. März 2002 zum Ersatz des immateriellen Schadens bei Pauschalreisen (Richtlinie 90/314/EWG - Pauschalreisen) geäussert. Das Urteil zur Rechtssache C-168/00 wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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