Zwei Urteile des EuGH zu Pauschalreisen und ihre Bedeutung für die Schweiz
Die beiden hier anzuzeigenden Urteile des EuGH betreffen die Auslegung der Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen. Während das Urteil vom 30 April 2002 (dazu unten 1) den in Art. 2 der Richtlinie festgelegten Begriff der Pauschalreise betrifft, geht es im Urteil vom 12. März 2002 (dazu unten 2) um die Auslegung des Art. 5 der Richtlinie, der Art und Umfang der Schadensersatzansprüche bei Nicht-und Schlechterfüllung regelt. Beide Urteile sind für die Schweiz schon deshalb von Bedeutung, weil die Richtlinie über Pauschalreisen im Rahmen des Swisslex-Programmes praktisch unverändert, über weite Strecken sogar wörtlich als „Pauschalreisegesetz“ (PRG) ins Schweizer Recht übernommen wurde (dazu ausführlich Roberto, Das neue Pauschalreisegesetz, recht 1994, 6 ff). Aus diesem Vorgang ergibt sich gewissermassen automatisch die Frage, welche Bedeutung die vom EuGH vorgenommen Auslegungen für die Interpretation des PRG haben (dazu unten 3).
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