Kumulativer Steuerabzug
Regelung für geschiedene Eltern mündiger Kinder
Es widerspricht weder dem Wortlaut noch dem Sinn des Gesetzes über die direkte Bundessteuer, wenn einer alleinerziehenden geschiedenen Mutter der Kinderabzug (Art. 35 Abs. 1 lit. a) und gleichzeitig dem für die volljährigen Kinder Alimente zahlenden Vater der Unterstützungsabzug (Art. 35 Abs. 1 lit. b) gewährt wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem die anders lautende Auffassung des kantonalen Steueramts Zürich einstimmig verworfen wird.
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