Sicherheitshaft auch nach Absitzen der Strafe
Rechtsgebiete:
Strafen und Massnahmen. Pönologie
Zitiervorschlag: fel., Sicherheitshaft auch nach Absitzen der Strafe, in: Jusletter 15. Juli 2002
Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Strafgefangenen in der Strafanstalt Pöschwies abgewiesen, der seine Strafe abgesessen hat, aber im Zusammenhang mit einem sogenannten Nachverfahren in Sicherheitshaft behalten wird.
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