Die versilberte Stimme und der Fiskus
Steuerpflichtiger Erlös aus dem Verkauf der Zustimmung
Wer sich die Zustimmung zu einem Geschäft unter Stockwerkeigentümern und den Rückzug einer in diesem Zusammenhang eingereichten Baueinsprache bezahlen lässt, muss das Entgelt als Einkommen versteuern. Laut einem Urteil des Bundesgerichts handelt es sich dabei entgegen der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung nicht um einen steuerfreien Kapitalgewinn.
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