Urteil betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines italienischen Staatsangehörigen unter Beachtung des Freizügigkeitsabkommens (FZA)
Urteil BE.2002.00009 - Rekursgericht im Ausländerrecht, Kanton Aargau
Ausländer- und Asylrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Urteil betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines italienischen Staatsangehörigen unter Beachtung des Freizügigkeitsabkommens (FZA), in: Jusletter 29. Juli 2002
Das Rekursgericht im Ausländerrecht des Kantons Aargau hiess mit Urteil vom 12. Juli 2002 eine Beschwerde betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines italienischen Staatsangehörigen gut. Der Betroffene war im Rahmen des Familiennachzuges zu seiner ebenfalls italienischen Ehefrau in die Schweiz eingereist. Nachdem er vor Ablauf von fünf Jahren nicht mehr mit seiner Ehefrau zusammenwohnte und kein Härtefall vorlag, verfügte das Migrationsamt des Kantons Aargau noch unter "altem Recht" die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Der Betroffene wurde wegen einfacher Körperverletzung (Gewalt in der Ehe) zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Tagen verurteilt. Das Rekursgericht hob den Entscheid des Migrationsamtes auf, weil gemäss FZA die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Aufgabe des Zusammenwohnens unzulässig ist (E. 4) und weil es bezüglich der Straftat des Betroffenen an einer konkreten und gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fehlt (E. 8.c/bb; keine Widerholungsgefahr).
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