Oberlandesgericht Köln: Steffi-Graf-Nacktfotos II
Urteil 15 U 221/01
Wie in Jusletter vom 3. Juni 2002 berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln am 28.05.2002 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren "Steffi Graf gegen Microsoft GmbH" über die Berufung der Microsoft GmbH entschieden. Das Oberlandesgericht Köln hat die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 05.10.2001 bestätigt und die dagegen gerichtete Berufung der Microsoft GmbH zurückgewiesen. Der Entscheid (15 U 221/01) wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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