Friederich unter dringendem Tatverdacht
Die Anklagekammer des Bundesgerichts hat die von ihr akzeptierte Verlängerung der Untersuchungshaft für Peter Friederich (NZZ vom 24. 7. 02) schriftlich begründet. Der Schweizer Botschafter in Luxemburg war am 8. Juli wegen Verdachts der Geldwäscherei (Artikel 305 bis des Strafgesetzbuchs) festgenommen worden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare