Jeder Genosse wiegt gleich
Kein Stimmrecht für Nichtmitglieder
Eine Genossenschaft darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in ihren Statuten Personen, die nicht selber Mitglied sind, für Urnenabstimmungen oder Generalversammlungen kein Stimmrecht gewähren. Dies verbieten die körperschaftliche Autonomie der Genossenschaft, ihr personenbezogener Charakter und ihre Ausrichtung auf die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder.
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