Die Vorbehalte der Staatengemeinschaft gegenüber dem neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof
Munteres Feilschen über Strafverfolgungsimmunität am East River
Das erst am 1. Juli 2002 formell in Kraft getretene Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes sieht sich bereits einem starken politischen Gegenwind ausgesetzt. Die ihm vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig abgerungene Kompromissformel, wonach den an Friedensmissionen beteiligten US-Truppenkontingenten präventiv eine Strafverfolgungsimmunität für die in die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes fallenden Verbrechen gewährt werden, scheint völkerrechtlich problematisch. Dies lässt für die weitere, hoffentlich unabhängige Arbeit des Gerichtshofes nichts Gutes erahnen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare