Jusletter

Nach Unfall Tumor entdeckt

Keine Leistungspflicht des Versicherers

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Nach Unfall Tumor entdeckt, in: Jusletter 19. August 2002
Die Unfallversicherung haftet nicht für ein Krebsleiden, das während der Behandlung der Folgen eines Unfalls «nicht (rechtzeitig) entdeckt» wird, aber mit dem Unfall selber in keinem Zusammenhang steht. Dies geht aus einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Falle eines Mannes hervor, der an einem Tumor gestorben ist, der im Zusammenhang mit Untersuchungen entdeckt worden war, welche die Unfallversicherung nach einem Autounfall durchführen liess.

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