Nach Unfall Tumor entdeckt
Keine Leistungspflicht des Versicherers
Die Unfallversicherung haftet nicht für ein Krebsleiden, das während der Behandlung der Folgen eines Unfalls «nicht (rechtzeitig) entdeckt» wird, aber mit dem Unfall selber in keinem Zusammenhang steht. Dies geht aus einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Falle eines Mannes hervor, der an einem Tumor gestorben ist, der im Zusammenhang mit Untersuchungen entdeckt worden war, welche die Unfallversicherung nach einem Autounfall durchführen liess.
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