Jusletter

Kein Notstand bei Grauarbeit

Einwanderungspolitik ist nicht Sache des Strafrichters

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Notstand bei Grauarbeit, in: Jusletter 19. August 2002
Ein Arbeitgeber, der wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung bestraft wird, kann sich grundsätzlich nicht auf Notstand berufen (Art. 34 Strafgesetzbuch). Dies gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann, wenn akuter Personalmangel die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedroht.

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