Keine Einsicht in Flughafen-Businesspläne
Verfahrensgrundsätze verletzt
Im Streit um die der Flughafen Zürich AG erteilte neue Flughafenkonzession und die Genehmigung des dazugehörigen Betriebsreglements erhalten die Flughafengegner einstweilen keine Einsicht in die Business-Planung des Flughafens. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Flughafen AG einstimmig gutgeheissen und der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schwere Verfahrensfehler vorgeworfen.
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