Fristenregelung betreffend den Schwangerschaftsabbruch tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft
Der Bundesrat hat am Mittwoch, den 12. 09. 2002 die Fristenregelung auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Ab diesen Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches betreffend den Schwangerschaftsabbruch.
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